ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I GELTUNG, VERTRAGSSCHLUSS

Diese AGB´s gelten für die Erbringung sämtlicher Rechtsgeschäfte von Sebastian Kankowski (nachfolgend Pixoneer genannt) gegenüber dem Vertragspartner (nachstehend Kunde genannt). Pixoneer behält sich das Recht vor, die AGB´s mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. AGB´s des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

II ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

Ein Vertrag zwischen Pixoneer und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden einerseits und Lieferung der bestellten Ware oder Auftragsbestätigung durch Pixoneer andererseits zustande. Reagiert Pixoneer nicht innerhalb von zehn Tagen, so gilt die Bestellung als abgelehnt.
Die unverzügliche Bestätigung des Zugangs der Kundenbestellung im Sinne des § 312 e Abs. 1 Nr. 3 BGB ist keine Auftragsbestätigung.
Der Vertrag zwischen Pixoneer und dem Kunden kommt erst mit dem Beginn der Leistungserbringung oder mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Pixoneer zustande. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn Pixoneer mit der Leistungserbringung beginnt oder die Aufträge von Pixoneer schriftlich bestätigt worden sind. Werden vom Kunden bestimmte Anforderungen an die von Pixoneer zu erbringenden Leistungen gestellt, so hat er diese bei Auftragserteilung schriftlich niederzulegen. Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, in der aktuellen Ausgabe, maßgeblich.

Ein Vertrag zwischen den Parteien ist bindend sobald Pixoneer oder ein von Pixoneer beauftragter Partner eine Bestellung per E-Mail,
Fax oder per Postweg bestätigt oder der Auftraggeber eine Angebotsbestätigung per E-Mail, Fax oder Postweg zurücksendet.
Ein Vertrag ist auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber und Auftragnehmer bindend wenn der Vertrag per E-Mail von beiden Parteien bestätigt wird.
Auch bei diesem elektronischen Vertragabschluß gelten die hier genannten AGB´s

III WEITERGELEITETE AUFTRÄGE

Wenn ein Auftrag ausgeführt wird, indem Pixoneer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt Pixoneer den Auftrag dadurch, dass diese den Auftrag im eigenen Namen an den Dienstleister weiterleitet. Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in den Preislisten auf der Internetseite www.pixoneer.de aufgeführt.

IV Erstellung und Anpassungen von Webseiten

Die gesetzlichen Rechte an Leistungen, wie z.B. Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung verbleiben in allen Formen der Darstellung und Nutzung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei Pixoneer. Evtl. benötigte Stockbilder werden von Pixoneer gekauft und unterliegen sowohl der Lizenz des jeweiligen Anbieters (Fotografen) als auch der Lizenz von Pixoneer, die wir haben. Diese Bilder dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Pixoneer nicht für andere andere Zwecke benutzt werden. Die von uns gekauften Bilder dürfen nicht geändert oder bearbeitet werden. Wünscht der Kunde erweiterte Rechte über die gekauften Stockbilder so kann im Vorfeld ein eigenes Benutzerkonto angelegt werden. Des Weiteren muss für Stockbilder ein sogenannter Backlink auf die Impressumseite eingebaut werden, welcher in folgender Form zu benutzen ist: © BILDERNUMMER – NAME DES FOTOGRAFS – LINK ZU DER BILDERDATENBANK. Die von uns erbrachten Leistungen gelten nur für den aktuellen technischen Stand der Internetbrowser und der eingesetzten Software und des CMS zur Zeit des Angebots. Durch Updates der jeweiligen Programme kann es zu Darstellungsfehlern kommen. Die Leistungspflicht von Pixoneer Partner beschränkt sich daher nur und ausschließlich auf den aktuellen technischen Stand der jeweiligen Programme der zum Zeitpunkt der Fertigstellung bekannt ist. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf die Erstellung von Webseiten oder Anpassungen für spätere Browserversionen oder Techniken, welche zu dem Herstellungsdatum noch nicht bekannt sind. Der Kunde ist verpflichtet alle, zur Vertragserfüllung erforderlichen und notwendigen Materialen und Informationen, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass alle erbrachten Daten und Informationen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde übernimmt volle Verantwortung über die gelieferten Daten und Informationen. Für alle erbrachten Leistungen, Bilder, Videos, Konzepte, Designvorschläge, Skripte, Logos, Animationen, Printprodukte, Webseiten und Texte etc. verbleiben sämtliche Rechte bei Pixoneer. Alle Entwürfe diedem Kunden übermittelt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Erlaubnis nicht geändert oder benutzt werden. Nach vollständiger Zahlung des Projekt gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden über. Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Bestimmungen bzw. Pflichten verspricht der Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € (In Worte: zweitausend Euro) an Pixoneer
innerhalb von 14 Werktagen zu zahlen. Pixoneer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt zu bearbeiten. Überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster oder Zugangsdaten etc. werden von uns sorgfältig behandelt.

V DATEN

Grundsätzlich gilt das der Kunde -wenn nicht anders vereinbart- sämtliche Materialen z.B. Text / Bildmaterial zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt Pixoneer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Der Kunde erstellt vor der Datenübermittlung Sicherungskopien der Daten. Im Falle eines Datenverlustes wird Pixoneer nicht haftbar gemacht werden.

VI PREISE & ZAHLUNG

Nach Aufforderung erstellt Pixoneer im Vorfeld einen Kostenvoranschlag. Die Preise für die Pixoneer gelten – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – ab Werk. Verpackung, Versand oder weitere Kosten werden entsprechend Angebot der Pixoneer berechnet und gesondert in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die für einen konkreten Auftrag vereinbarten Preise sind für Nachbestellungen zu diesem Auftrag nicht verbindlich. Besteht zwischen Pixoneer und dem Kunden eine Rahmenvereinbarung, so bewegen sich die Preise für Nachbestellungen in dessen Grenzen. Alle Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Anders lautetende Zahlungszeiträume müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Pixoneer berechtigt, vom Kunden Zinsen in Höhe von 5 % für private und 9 % für Unternehmen/Verwaltungen über dem Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls Pixoneer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Pixoneer berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, Pixoneer nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Pixoneer akzeptiert generell keine Wechsel oder Schecks. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit von Pixoneer nicht anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Forderungen sind zwischen den Vertragsparteien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Eventueller Mehraufwand bzw. Neuaufwand welcher durch Änderungswünsche des Kunden nach Erstellung und Bestätigung des Angebots aufkommt erlaubt es Pixoneer den gewünschten Aufwand neu zu kalkulieren und diesen in das vorab erstellte Angebot einzubinden. Dieser Sachverhalt Bedarf einer Bestätigung des Kunden. Pixoneer sind berechtigt in bestimmten Fällen eine Vorauszahlung von 50% des Gesamtpreises zu verlangen. Diese Vorauszahlung wird vor dem Beginn der eigentlichen Leistungserbringung vom Kunden bezahlt. Sobald die Vorauszahlung auf dem Konto von Pixoneer gutgeschrieben ist, beginnt die Leistungserbringung durch Pixoneer. Bei einem Vor-Ort-Termin, für Beratungsgespräche oder Schulungen etc. gilt der normale Stundensatz von Pixoneer.
Der Stundensatz wird auf Anfrage bekannt gegeben oder im Angebot genannt. Sämtliche Preise sind freibleibend und unverbindlich solange nichts anderes vereinbart wurde. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

VII LIEFERUNGEN UND LIEFERFRISTEN

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager von Pixoneer verlassen hat und zwar auch dann, wenn Pixoneer die Versendungskosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Transportes zu versichern. Die von Pixoneer angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Ist die Leistung von Pixoneer von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung abhängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern Pixoneer selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft Pixoneer nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von Pixoneer Vorabprodukte, Layouts etc. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei Pixoneer. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch Pixoneer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Pixoneer liegen und von Pixoneer nicht zu vertreten sind. Pixoneer wird das Vorliegen solcher Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen.

Durch eventuelle Änderungswünsche oder Abstimmungsprozesse des Kunden kann sich der Liefertermin verschieben. Tritt der Kunde nach Bestätigung des Angebots, aus Gründen die nicht von Pixoneer zu verantworten sind, zurück; so gilt ein Schadenersatz des in Höhe von Pixoneer nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens jedoch in Höhe von 50% der Gesamtkosten des jeweiligen Angebots, als vereinbart.

VIII EIGENTUMSVORBEHALT

Pixoneer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter, so tritt er bereits zu diesem Zeitpunkt Pixoneer alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Kunde bis auf Widerruf durch Pixoneer berechtigt und verpflichtet. Die Befugnis von Pixoneer, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Pixoneer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, verpflichtet sich Pixoneer, Forderungen nicht selbst einzuziehen. Der Kunde hat Pixoneer alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Der Kunde darf keine Verfügungen über die Vorbehaltsware treffen, die die Rechte von Pixoneer beeinträchtigen, wie etwa Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -abtretung. Bei Pfändungen sowie bei Beschlagnahme durch Dritte hat der Kunde Pixoneer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Die Verarbeitung oder Umbildung der von Pixoneer gelieferten Waren darf nur durch Pixoneer vorgenommen werden.

IX GEWÄHRLEISTUNG FÜR WERKLEISTUNGEN

Pixoneer gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme oder Ingebrauchnahme, dass die vertragsgegenständlichen Werkleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Für Rechtsmängel des Werkes haftet Pixoneer nur insoweit, als sie die vertragsgemäße Verwendung des Werkes stören oder vereiteln wird.
Das von Pixoneer erbrachte Werk ist vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde von Pixoneer einen Korrekturabzug erhält. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser Pixoneer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Entdeckung Pixoneer durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Für den Fall, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel an den erbrachten Werkleistungen vorliegen, wird Pixoneer eine Nacherfüllung vornehmen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Pixoneer durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Sie kann durch Pixoneer verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Ist eine Nacherfüllung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von Pixoneer trotz angemessener Fristsetzung ohne Grund verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend dem Mangel herabsetzen. Beruht der Mangel der Werkleistung auf einem Umstand, den Pixoneer entsprechend der Regelungen in VIII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vertreten hat, so kann der Kunde statt Erklärung des Rücktritts oder der Herabsetzung der Vergütung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel an den erbrachten Werkleistungen, die aus der Verarbeitung von mangelhaftem Material, z. B. fehlerhaft angelegter digitaler Dokumente, resultieren, welches der Kunde an Pixoneer zur Ver- und Bearbeitung geliefert hat. Mehraufwendungen für Pixoneer, die durch die Lieferung von mangelhaftem Material durch den Kunden entstehen, werden gesondert berechnet. Die Behebung von nicht unter die Gewährleistung fallenden Mängeln sowie nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderungen, die bei Pixoneer zu zusätzlichem Aufwand führen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenso für zusätzlichen Aufwand, der bei Pixoneer aufgrund unklarer Vorgaben des Kunden, z. B. falsch ausgefüllter Auftragsformulare, oder durch unsachgemäße Behandlung der Werkleistung entsteht. Wurden an dem Werk Änderungen durch den Kunden oder einen Dritten vorgenommen gilt diese Regelung nicht.

X HAFTUNG

Pixoneer haftet generell nur für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen. Für Körperschäden haftet Pixoneer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (“Kardinalspflichten”) durch Pixoneer, haftet Pixoneer begrenzt auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden auch für normale Fahrlässigkeit. Ersatz für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen. Unbeschadet einer etwaigen garantierten Beschaffenheit des Werkes haftet Pixoneer für Folgeschäden insoweit, als sie ihre Ursache in der Abweichung des von Pixoneer erbrachten Werkes von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit haben, und diese vertraglich vereinbarte Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte. Schadensersatzansprüche für Datenverlust sind auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung, insbesondere bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, nicht eingetreten wäre.
Pixoneer weist auf die Gefahren durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetbenutzung hin. Pixoneer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt, nach dem Stand der Technik geeignete Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die Unterhaltung einer Firewall oder eines Virensuchprogramms, zu treffen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wurden an dem Werk Änderungen durch den Kunden oder einen Dritten vorgenommen gilt diese Regelung nicht.

XI PFLICHTEN DES KUNDEN

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Kunden alle Inhalte der Webseite zur Verfügung. Dazu gehören: Bilder, Videos, Texte, Audioinhalte, Grafiken, Tabellen, Icons, Logos, Schrifttypen. Alle Inhalte müssen in webtauglicher Form (Format im Vorfeld mit Pixoneer zu klären) geliefert werden. Sollte es im Vorfeld keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geben, wird durch anders gelieferte Daten entstandener Mehraufwand (Umwandlung der Daten, Anpassung der Daten, Optimierung der Daten) extra berechnet und auf das zuvor genanntes Angebot addiert. Sämtliche Daten und Informationen sind nach Beendigung der Konzeptionsphase an Pixoneer sofort zu liefern. Durch verspätete Lieferung der Daten und Informationen und eine dadurch entstehende Verschiebung des Liefertermins übernimmt Pixoneer keinerlei Haftung. Der Kunde hat Datenträger, die er Pixoneer zur Auftragserfüllung stellt, mit seinem Namen und seiner Anschrift zu versehen. Von allen an Pixoneer übergebenen Daten hat der Kunde vor der Übergabe an Pixoneer Sicherheitskopien anzufertigen.
Jegliches Material, das der Kunde an Pixoneer zur Be- und Verarbeitung liefert, ist Pixoneer frei Haus zu liefern. Bei Aufträgen, die die drucktechnische Wiedergabe digitaler Daten oder eine entsprechende Belichtung von Filmen zum Gegenstand haben, hat der Kunde Pixoneer einen verbindlichen Laserausdruck vorab zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat eine gesonderte Vereinbarung mit Pixoneer über Datensicherung oder Datenherausgabe zu treffen, ansonsten ist Pixoneer berechtigt, ohne weitere Ankündigung gegenüber dem Kunden, Daten, die in Verbindung mit einem Auftrag stehen und für eine Ausgabe, d. h. für eine Umwandlung in visualisierter Form, gedacht sind, 2 Wochen nach Ablieferung zu löschen. Daten, die im Rahmen eines Auftrages bearbeitet wurden, dürfen 1 Monat nach Auslieferung gelöscht werden. Sollte die Datenlieferung sich über den geplanten Lieferungstermins des Projektes/Onlinetermins verschieben kann Pixoneer den Vertrag auflösen und eventuell entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die von Pixoneer erstellten Leistungen z.B. Bilder, Videos, Logos, Grafiken, Skripte, Webseiten, bei Bedarf als Referenz auf der Homepage von Pixoneer gezeigt werden bzw. in sonstigen Mitteln als Referenz genannt werden. Der Auftraggeber erlaubt es Pixoneer seine gefertigten Arbeiten mittels URL von seiner Webseite zu verlinken und einen Link von den erstellten Webseiten zurück auf www.pixoneer.de einzubauen. Dieser Referenzlink kann erst mit der erneuten Neugestaltung, bzw. nach 2 Jahren geändert werden.

XII URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHT

Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die Durchführung des Auftrags nicht die Rechte Dritter, insbesondere Vervielfältigungsrechte, verletzt. Der Kunde stellt Pixoneer von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese gegen Pixoneer wegen der Ausführung eines Auftrags des Kunden geltend machen. Alle Urheber- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte an von Pixoneer im Rahmen des Auftrages erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten etc. verbleiben, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und dies rechtlich zulässig ist, bei Pixoneer. Werden nutzungsrechtliche Verwertungsrechte entsprechend einzelvertraglicher Vereinbarung übertragen, so erfolgt dies für Rechte, die Pixoneer selbst von Dritten ableitet nur in dem Umfang, der durch diesen Dritten Pixoneer eingeräumt wurde. Nach vollständiger Bezahlung gilt ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht durch den Kunden als vereinbart.

XIII SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

XIV ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Ist der Kunde/Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung der im Impressum genannte Sitz.

XV ANWENDBARES RECHT, NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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